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Steuerberatung für Vereine in Miesbach — Kanzlei Schiebelhut & Ohnesorge

Umfassendes Leistungsangebot, am Mandanten orientiert.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Herzensangelegenheit, die Vereinsarbeit, wir kümmern uns um alle steuerlichen Themen! Kanzlei Schiebelhut & Ohnesorge in Miesbach ist unter anderem auf die Steuerberatung für Vereine spezialisiert, denn auch in diesem Bereich gibt es einen großen Bedarf an maßgeschneiderten Lösungen. Wir betreuen gemeinnützige Vereine sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände erfahren und kompetent.

Diese Steuern müssen Vereine zahlen

Vereine sind ebenso steuerpflichtig wie Unternehmer und Privatpersonen. Ein Steuerberater sollte daher auch in diesem Bereich unbedingt konsultiert werden, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden und kein Geld verschenkt wird, auf das insbesondere gemeinnützige Vereine angewiesen sind. Im Fokus der Besteuerung von Vereinen steht die sogenannte Körperschaftssteuer. Hinzu kommen die Gewerbe- und Umsatzsteuer. Überschreiten gemeinnützige Vereine die Umsatzgrenze nicht, sind diese von der Körperschaftssteuer befreit. Selbstverständlich beraten wir Sie ausführlich bei allen Fragen zu diesen komplexen Themen des deutschen Steuerrechts.

Die Leistungen in der Steuerberatung für Vereine

Beauftragen Sie uns für:

Steuererklärung
Wichtiger Hinweis: Vereine müssen nur eine Steuererklärung einreichen, wenn diese die Umsatzgrenze von 60.000 Euro jährlich überschreiten, umsatzsteuerpflichtig sind oder Mitarbeiter beschäftigen.

Jahresabschluss
Gemeinnützige Vereine sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, um ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft bezüglich der Finanzen abzulegen. Der Jahresabschluss muss jedoch keine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten, sondern den grundlegenden Standards entsprechen. Eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung wird nötig, wenn der Verein die Umsatzgrenze überschreitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Vereins, ein Vermögensbestandsverzeichnis zu führen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sieht eine Aufzeichnungspflicht für Vereine vor. Dementsprechend muss die Geschäftsführung in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung belegen, dass die Einkünfte für die Ziele des Vereins verwendet werden.

Was dürfen wir für Sie tun?

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