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Steuerberatung für die Landwirtschaft in Miesbachweil Ihr Betrieb besonders ist!

Mit uns ist Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt.

Wenn Landwirte einen Steuerberater konsultieren, können sie sicher sein, dass ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt ist. Die steuerlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft sind speziell, daher ist es unerlässlich, einen erfahrenen Fachmann an Bord zu haben, um die komplexen Anforderungen professionell zu erfüllen.

Vertrauen Sie Kanzlei Schiebelhut & Ohnesorge in Miesbach und überlassen Sie Ihre steuerlichen Belange professionellen Experten.

Während wir uns um die Steuern Ihres landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Unternehmens kümmern, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Kontaktieren Sie uns

Häufig gestellte Fragen an die Steuerkanzlei für Landwirte

Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandanten aus der Landwirtschaft oft beschäftigen:

Welche Steuern müssen Landwirte zahlen?

Landwirte sind verpflichtet, Umsatz- bzw. Mehrwert-, Einkommen- und Grundsteuer zu entrichten.

Wie hoch ist der Freibetrag für Landwirte?

Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EstG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, sofern das Einkommen ohne den Freibetrag höchstens 30.700 Euro beträgt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerkanzlei für Landwirte.
Wir bieten:

  • Jahresabschlüsse
  • Buchhaltung
  • Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
  • Steuererklärungen
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