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Beratung zur Führung des Kassenbuchs – Ihr Steuerberater aus Miesbach unterstützt Sie

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, ein Kassenbuch zu führen.

Der Grund liegt auf der Hand: Bei Barzahlungen lassen sich einfach Umsätze unterschlagen und Steuern hinterziehen, denn die Einnahmen bilden die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Daher müssen alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, zusätzlich ein Kassenbuch über ihre Bargeldgeschäfte führen. Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragen und Anliegen das Kassenbuch betreffend.

Was ist ein Kassenbuch?

Ein Kassenbuch beinhaltet die Aufzeichnung aller Geldflüsse des Unternehmens, die in Barzahlung abgewickelt werden. Es protokolliert die gesamten Einnahmen und Ausgaben aus der Kasse sowie den aktuellen Kassenbestand.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich professionell und lösungsorientiert beraten.

→ Sie erreichen unsere erfahrene Steuerkanzlei in Miesbach unter der Rufnummer 08025 / 9953 0.

Digitale Steuerkanzlei für die einfache Belegerfassung und -verwaltung

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Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Buchhaltung und arbeiten mit der notwendigen Software für eine besonders komfortable Erfassung und Weiterverarbeitung der Belege.

Sie haben alle Zahlen stets im Blick und genießen maximale Transparenz.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kassenbuch

Bei allen steuerrechtlichen Belangen, einschließlich der Buchhaltung, stellen unsere Mandanten häufig Fragen zum Kassenbuch wie beispielsweise diese:

Wie muss Kassenbuch geführt werden?

Alle Buchungen sind täglich und einzeln aufzuführen. Auch Dritte wie zum Beispiel das Finanzamt müssen die Einträge lückenlos nachvollziehen können.

Wie lange ist das Kassenbuch aufzubewahren?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kassenbücher zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie muss das Kassenbuch aussehen?

Vorgeschriebene Inhalte des Kassenbuchs sind Datum, Belegnummern, Buchungstexte, Netto-Ertrag und Währung, Höhe der Umsatzsteuer und der aktualisierte Kassenbestand (Saldo).

Haben Sie weiteren Klärungsbedarf oder möchten Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schildern Sie Ihr Anliegen via Kontaktformular.

Die Steuerkanzlei Ihres Vertrauens – im Bereich Kassenbuch bieten wir:

  • Erstellung des Kassenbuchs
  • Führung des Kassenbuchs
  • Digitale Belegerfassung und -verwaltung
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