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Steuererklärung machen lassen in Miesbach — natürlich von unserem Steuerbüro!

Sichern Sie sich alle möglichen steuerlichen Vorteile.

Der Termin für die nächste Steuererklärung rückt immer näher? Dann wenden Sie sich an Kanzlei Schiebelhut & Ohnesorge in Miesbach! Wir erstellen unter anderem Steuererklärungen für:

Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet

Insbesondere, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, werden Sie großen Informationsbedarf haben. Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige oft gestellte Fragen. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie ausführlich und individuell.

Wie ist die Steuererklärung abzugeben?

Die Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingehen. Dies kann persönlich, per Post oder elektronisch erfolgen. Beauftragen Sie einen Steuerberater, kümmert er sich um die Einreichung beim Finanzamt.

Was ist bei der Steuererklärung absetzbar?

Die gute Nachricht: Es können einige Posten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerkosten, Spenden, private Altersvorsorge, Kosten für die Kinderbetreuung und Werbungskosten um nur einige zu nennen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?

Erforderliche Dokumente sind allgemeine Angaben sowie Nachweise über Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Was kostet die Steuererklärung bei Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese legt einen Rahmen fest, in dem sich das Honorar bewegen darf. Die Spannen der Gebühren werden mit den sogenannten Zehnten berechnet. Dies bedeutet sowohl zehn Prozent der Gesamtsumme als auch ein Zehntel der Höchstgebühr.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer müssen Sie in folgenden Fällen eine Steuererklärung anfertigen: bei Lohnsteuerfreibeträgen, Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- und Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- und Lebenspartnern, Scheidung und erneuter Heirat, Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Eintrag S in der Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.

Bis wann muss Steuererklärung abgegeben werden?

Die Erklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Erstellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, verlängert sich die Frist auf den Februar des übernächsten Jahres.

 

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

Wir sind für Sie da!

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